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Christoph Werner
Um ewig einst zu leben

Roman

Um 1815 zwei Männer, beide Maler - der eine in London, der andere in Dresden; der eine weltoffen, der andere düster melancholisch. Es sind J. M. William Turner und Caspar David Friedrich. Der Roman spielt mit der Verbindung beider.

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 Das Kennzeichen „P“ - Rassenpolitik am Amtsgericht Düben 1942.

Das Kennzeichen „P“ - Rassenpolitik am Amtsgericht Düben 1942.

Dr. Eberhard Ulm

Ein Ehrenblatt für die Dübener Familien Felgner, Schüßler und Würdig.

Das Amt Düben des Leipziger Kreises im Königreich Sachsen kam durch den Pressburger Vertrag vom 18.05.1815 zum Königreich Preußen und gehörte bis 1945 zur preußischen Provinz Sachsen.(1) Es besaß daher ein „Königliches Amtsgericht“, an dem 1942 ein Fall verhandelt wurde, der in der Stadt für einiges Aufsehen sorgte.

 

 

Der verhandelte Fall betraf die polnische „Zivilarbeiterin“ Alexandra L., zu diesem Zeitpunkt 25 Jahre alt (2), und hatte seinen Ursprung in den insgesamt zehn, diskriminierenden „Polenerlassen“ von 1940. In einem „Merkblatt für deutsche Betriebsführer“ wurde diese Bestimmungen zusammengefasst und die Arbeitgeber zur Überwachung des „Zwanges“ verpflichtet, dass zur Arbeit im Reich verpflichtete Polinnen und Polen „ein stets sichtbares, mit der jeweiligen Oberbekleidung fest verbundenes Abzeichen (P) auf der rechten Brustseite zu tragen“ hatten.

 

Mit diesem Abzeichen sollten sie in der Bevölkerung als Vertreter des Volkes kenntlich gemacht werden, dem durch das NS-Regime die Schuld für den Ausbruch des Krieges zugeschoben wurde.

Antipolnische Haltungen wurde langfristig geschürt, auch durch den „Verein für Volksbühnenspiele Düben“ mit dem Schauspiel „Es brennt an der Grenze“, das am 27.01.1935 anlässlich des 3. Gemeinschaftsabends des Winterhilfswerkes „im Preußischen Hof“ aufgeführt wurde. (3) Dieses „nationalistisch angehauc (4) und „polenfeindliche“ Stück von Hans Kyser (1882-1940) gehörte zu den „zeitgenössisch-völkischen“ Schauspielen (5) und war vom Verein selbst ausgewählt worden. Es darf daher bezweifelt werden, dass der Verein, dessen Mitglieder laut Lutz Fritzsche „nicht alle frei von brauner Ideologie waren [...], die Jahre von 1933 bis 1945 [...] relativ unbehelligt (überstand), da [...] das unpolitische Sein [...] schon in der Satzung verankert“ (6) war. Vielmehr dürfte richtig sein, dass der Verein nicht behelligt wurde, weil er sich sehr wohl politisch im Sinne des Nationalsozialismus betätigt hat.

 

Merkblatt Polen Soderrecht
Merkblatt Polen Soderrecht

Bis 1939 wurden die Spannungen mit Polen aktiv geschürt, um den seit 1936 mit dem Vierjahrplan vorbereiteten Zweiten Weltkrieg vom Zaun brechen zu können. Den Auftakt des Krieges bildeten Kommandoeinsätze der SS an der deutsch-polnischen Grenze in Oberschlesien, mit denen Kampfhandlungen polnischer Einheiten gegen das Deutsche Reich vorgetäuscht wurden. Der bekannteste Einsatz war der Überfall auf den deutschen Radiosender Gleiwitz. Beteiligt an einem dieser Kommandoeinsätze war übrigens der spätere Leiter der Grenzpolizeischule Pretzsch, Hans Trummler, dem Mann, unter dessen Kommando ab Herbst 1940 die vier Einsatzgruppen in Pretzsch, Bad Schmiedeberg und Düben auf ihre Aufgaben in der Sowjetunion vorbereitet worden sind.
Die Einberufung deutscher Arbeitskräfte und die damit verbundene „Beanspruchung der gesamten deutschen Volkswirtschaft während des Krieges“ führte rasch dazu, dass der NS-Staat „in großem Umfange Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstum im Reichsgebiet zur Arbeit“ einsetzte. Die „Betriebsführer“ von „Zivilarbeitern polnischen Volkstums“ hatten unter der Androhung, „gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen“ zu werden, durchzusetzen, dass „die Unterbringung der polnischen Arbeitskräfte scharf getrennt von den Unterkünften der deutschen Volksgenossen zu erfolgen“ hatte. Die vor dem Krieg „sonst übliche Aufnahme von Gesindekräften in die häusliche Gemeinschaft hat bei den Arbeitskräften polnischen Volkstums unter allen Umständen zu unterbleiben. Die Mahlzeiten sind getrennt einzunehmen“.

Das Tragen des Kennzeichens „P“ wurde in Düben auch polizeilich kontrolliert, in diesem Fall durch den „Meister der Schutzpolizei d.G. Lojak“, der am „zweiten Osterfeiertag 1941“ den ersten in Düben stattfindenden katholischen Gottesdienst nutzte, um die Gläubigen beim Verlassen der „Kirche“ - „unmittelbar neben dem Würdig’schen Grundstück, dem früheren ‚Bürgergarten‘, Von-Papen-Straße 30“ (7) - hinsichtlich des Tragens des Abzeichens zu kontrollieren. Alexandra L. trug es nicht, weil sie keines besaß, sie glaubte, der Arbeitgeber müsse dafür aufkommen. Die zu zahlende und vor Ort von Lojak kassierte „Verwarngebühr“ betrug eine Reichsmark, übertraf damit den Kaufpreis des auf dem Polizeirevier käuflich zu erwerbenden Abzeichens in Höhe von fünf Reichspfennig um das Zwanzigfache. Eine Reichsmark war damals eine mehr als empfindliche Strafe, Fremdarbeiter erhielten - durch Vorschriften geregelt - monatlich nicht mehr als 26,50 Reichsmark, ein „Taschengeld“, wie der Historiker Götz Aly feststellt. (8)

 

 

Stadtmühle
Stadtmühle

Alexandra L. arbeitete und wohnte seit dem 21.02.1941 gemeinsam mit der Polin Wanda K. in der Stadtmühle, Lauch 1, bei Arthur Felgner, ebenso der polnische Kriegsgefangene Marian Z., er bereits seit 1940. Arthur Felgner, den Alexandra L. sofort und unter Tränen über den Vorfall unterrichtet hatte, hat seiner Arbeiterin die 10 RM sofort ersetzt. Andere polnische Fremd- bzw. Zwangsarbeiter kannten diese Regelung auch nicht und hatten ebenfalls eine Mark bezahlen müssen, dafür von Lojak jedoch eine Quittung erhalten. Eben daran entzündete sich die Empörung einiger Dübener Bürger, nun ging in der Kleinstadt das Gerücht um, Lojak hätte kassiert, aber keine Quittung ausgestellt. Nach über einem halben Jahr führte dies zu polizeilichen Zeugenbefragungen, beginnend mit Alexandra L. am 09.11.1941, vorgenommen durch Polizeiwachtmeister d.R. Schwager, als Dolmetscherin war Rosa D. tätig.
Vernommen wurden Arthur Felgner und seine Tochter Irmgard Schüßler, auch Gertrud Hauschild und Max Würdig, beide wohnhaft Von Papen-Straße 30. Letztere hatten den Vorfall beobachtet und bestätigten die Angaben von Alexandra L. In der Folge erstattete Lojak am 25.11.1941 „wegen Vergehen gegen § 164 StGB. Falsche Anschuldigung“ Anzeige gegen Arthur Felgner, Irmgard Schüßler, Gertrud Hauschild und Max Würdig bei Bürgermeister Gropengießer, gleichzeitig Ortspolizeibehörde.

Lojak hatte zu diesem Zeitpunkt schlechte Aussichten, den Prozess zu gewinnen, hatte er doch in einem Gespräch mit Fritz Felgner behauptet, am fraglichen Tag nicht in der Von Papen-Straße, sondern in der Neumärker Straße kontrolliert zu haben. Fritz Felgner forderte dafür couragiert einen Nachweis, Lojak zückte sein Dienstbüchlein, in dem weder die Kontrolltätigkeit in der Neumärker Straße, noch die von Alexandra L. kassierte Verwarngebühr vermerkt waren. Dieses unter vier Augen geführte Gespräch, von dem Fritz Felgner seinem Vater Arthur Felgner und seiner Schwester Irmgard Schüßler berichtet hatte, hätte im folgenden Gerichtsverfahren ausschlaggebende Bedeutung haben können.
Natürlich bot auch Lojak Zeugen auf: Polizeiwachtmeister Schwager, Ida J., die Dolmetscherin Rosa D. und Marian Z. Der Kriegsgefangene scheint in keinem guten Verhältnis zu seiner Landsmännin gestanden zu haben, denn er gab zu Protokoll, dass Alexandra L. sich alles ausgedacht habe, um Herrn Felgner zu drängen, das Kennzeichen zu kaufen, und „daß sie geistig nicht immer ganz normal ist.“ (9)
Bürgermeister Gropengießer stellte am 11.12.1941 bei der Staatsanwaltschaft Torgau Strafantrag gegen Alexandra L. und die für sie aussagenden vier Dübener „wegen Beamtenbeleidigung“. In der Begründung des Antrags heißt es, dass Lojak „stets ein zuverlässiger Beamter gewesen (ist)“ und „das Ansehen des Polizeibeamten vor falschen Anschuldigungen bezw. Beleidigungen zu schützen“ sei. Weiterhin stellte er fest: „Die Polin erscheint unglaubwürdig.“ (10)

 

 

Ritterstraße
Ritterstraße

 

Ab dem 03.01.1942 erfolgten die Zeugenvernehmungen beim Amtsgericht Düben, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Torgau wurde am 03.03.1942 verfasst. Eine Zeugenaussage jedoch fehlte, nämlich die von Fritz Felgner. Er war zwischenzeitlich zum Kriegsdienst an der Front einberufen worden. Amtlich korrekt bemühte sich das Dübener Gericht um Zeugenschaft von Obersoldat Müllermeister Fritz Felgner, der von Lojak selbst gehört hatte, dass er sich geirrt habe, also doch in der Von Papen-Straße abkassiert hatte, obwohl er vorher ausgeführt hatte, am fraglichen Tag nicht dort gewesen zu sein.

Die einem Wehrmachtgericht zur Zeugeneinvernahme zugeleiteten Akten wurden durch Verwechslung der Feldpostnummer jedoch zunächst an das Feldgericht Taizy (vor Leningrad) gesandt. Die Einheit von Fritz Felgner lag jedoch in Kolymty bei Bachtschyssaraj, die Akten wurden am 15.04.1942 an das für die Einheit von Felgner zuständige Gericht des Befehlshabers Krim weitergeleitet. Nach fünf Monaten Wartezeit erinnerte das Dübener Amtsgericht und bat um Erledigung der Zeugenvernehmung. Diese war jedoch nicht mehr möglich, Fritz Felgner war in sowjetische Gefangenschaft geraten, wo er am 22.09.1944 verstarb. (11) Somit konnte das von Fritz Felgner mit Lojak geführte Gespräch, von dem er seinem Vater und seiner Schwester Irmgard Schüßler berichtet hatte, nicht als Zeugenaussage zu den Akten genommen werden. Darüber hinaus zog am 06.11.1942 der amtierende Bürgermeister Kießling den Strafantrag gegen Frau Schüßler „mit Rücksicht auf den inzwischen eingetreten Kriegssterbefall ihres Gatten“ zurück. Herbert Schüßler (12) war am 14.09.1942 in Polen ums Leben gekommen. Damit entfiel auch sie als Zeugin zugunsten von Alexandra L.

Unterschiedliche Zeugenaussagen zum konkreten Ort des Kassierens der Verwarngebühr, vor der Fahrzeughandlung Hartmann, Von Papen-Straße 16, bzw. Grundstück Heßler, Von Papen-Straße 31, führten zur Feststellung der Unglaubwürdigkeit von Alexandra L. Aufschlussreich bleibt, dass die Tatsache, dass keine Quittung für die Verwarngebühr ausgestellt worden war, bei Gericht keine Rolle spielte.
Am 10.11.1942 verurteilte das Amtsgericht Düben wegen übler Nachrede Arthur Felgner zu 100 RM Geldstrafe, „hilfsweise 20 Tagen Gefängnis“, Max Würdig zu 50 RM Geldstrafe, „hilfsweise 10 Tage Gefängnis“ und Alexandra L. zu 50 RM Geldstrafe, „hilfsweise 10 Tage Straflager“. Außerdem wurde allen Verurteilten die Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von je 56,08 RM auferlegt. Frau Hauschild wurde mangels Beweise freigesprochen. (13)
Das Urteil belegt die Ungleichbehandlung bei der Verurteilung der deutschen Angeklagten und der Polin: Für den Fall, dass sie die Geldstrafe - insgesamt 106,08 RM, mehrere Monatslöhne - nicht beglichen hätte, wäre sie im Unterschied zu den deutschen Verurteilten in ein „Straflager“ überführt worden, was ein böses Ende hätte nehmen können.

Arthur Felgner bewies einmal mehr Rückgrat, er beglich sowohl die Strafe, als auch die Gerichtskosten für Alexandra L. Nach Auskunft von Peter Schüßler (14), Sohn des 1942 gefallenen Herbert Schüßler, hat auch die Trennung der in der Mühle beschäftigten polnischen und deutschen Arbeitskräfte bei den Mahlzeiten nie stattgefunden, obwohl die grundsätzlich andere Behandlung der Zwangsarbeiter auch von der NSDAP in Düben angemahnt wurde. So wies „Ortsgruppenleiter Pg. Kießling“ auf dem „gutbesuchten Appell“ der Ortsgruppe im Juli 1941 „nochmals auf das Verhalten gegenüber Fremdblütigen hin“ und prangerte an: „Ein Pflichtjahrmädel mußte mit einer Polin zusammen in einem Zimmer schlafen.“ Er forderte auf, dass bei „künftigen derartigen Fällen [...] der Polizei oder der Partei sofort Meldung zu machen“ ist. (15)

Nach der Niederlage bei Stalingrad wurde der Ton rauher. Im Oktober 1943 erfolgte eine „genaue Grenzziehung“ im Umgang mit Kriegsgefangenen, da es als „erschreckend“ eingeschätzt wurde, „wie gleichgültig vielen das Verbot des Umgangs mit Kriegsgefangenen ist. Die Strafen sind hoch und müssen zwangsläufig noch höher werden, um Abschreckungswirkung zu haben, wenn öffentliche Belehrung und Warnung nichts nützt.“ Der Umgang mit Kriegsgefangenen konnte als „Verletzung des gesunden Volksempfindens“ gewertet werden. „Es ist also z.B. nicht notwendig, daß [...] die Kriegsgefangenen am gleichen Tisch mit Deutschen essen.“ Wurde „das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt“, musste der Betreffende mit Strafverfolgung rechnen. (16) „Hinweise aus der Bevölkerung“ reichten aus. An einzelnen, ohnehin bei der „Partei“ in Misskredit geratenen Personen wurden Exempel statuiert. Der Dübener Kurdirektor Richard Arnold, dem man die menschliche Behandlung seiner Fremdarbeiterinnen als „Begünstigung von Ausländern in seinem Betrieb“ zur Last gelegt hatte, wurde im Herbst 1943 aus der NSDAP ausgeschlossen. In der Folge büßte er im Zusammenhang mit weiteren, niemals bewiesenen Anschuldigungen im September 1944 in der Lagerhaft sein Leben ein.(17)

Das Amtsgericht Düben wurde ab dem 01.07.1943 „im Zuge der kriegsbedingten Einschränkungen“ de facto nach Eilenburg verlegt, „die Strafsachen für den Bezirk des Amtsgerichts Düben“ wurden beim „Amtsgericht in Eilenburg bearbeitet.“ (18) Diese, im Rahmen des Totalen Krieges als vorübergehend dargestellte Verlegung blieb nach Kriegsende bestehen. Die Räume des Amtsgerichtes Düben wurden alsbald mit Flüchtlingen „aus dem Osten“ belegt, ab 1954 für das Landschaftsmuseum der Dübener Heide genutzt. Die Amtsgerichte der bis 1815 sächsischen Ämter Eilenburg und Delitzsch bestehen bis in die Gegenwart.

Düben: Katholische Kirche.
Düben: Katholische Kirche.

 

Ab Juli 1955 wurde hinter dem Gebäude, in dem Ostern 1941 der erste katholische Gottesdienst stattgefunden hatte, der Grundstein für die Katholische Kirche Bad Düben gelegt und die Kirche Anfang Juli 1957 geweiht.

Arthur Felgner lebte zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr, er ist am 26.08.1950 (19) gestorben. Dies hätte fünf Jahre früher schon der Fall sein können, als ihm zwei sowjetische Offiziere mit vorgehaltener Pistole den Vorwurf machten, im Besitz einer Waffe zu sein. Vermutlich hatte es einen „Hinweis aus der Bevölkerung“ gegeben. Sein polnischer Kriegsgefangener jedoch schritt energisch ein, bestritt offenbar glaubhaft den Waffenbesitz - und rettete ihm damit das Leben.

Ob und wann Alexandra L. gesund in ihre polnische Heimatstadt Lubartów zurückgekehrt ist, konnte bisher nicht ermittelt werden.

Abbildungsverzeichnis zum Aufsatz über Alexandra L.

 

Abb. 1 Königliches Amtsgericht Düben.

Ansichtskarte um 1930 im Besitz des Autors.

 

Abb. 2 Das Abzeichen „P“.

Gemeinfreie Abbildung in Wikipedia „Polenabzeichen“.

 

Abb. 3 Merkblatt über die Behandlung von Zivilarbeitern polnischen Volkstums.

Gemeindearchiv Neukieritzsch.

 

Abb. 4 Stadtmühle Düben.

Unsigniertes Gemälde im Besitz von Familie Schüßler.

 

Abb. 5 Ritterstraße, ab 1933 Von Papen-Straße.

Landschaftsmuseum Burg Düben, Nr. 3928.

 

Abb. 6 Sterbeeintrag Fritz Felgner, 1950, Nr. 144.

Kreisarchiv Eilenburg, Standesamt Bad Düben.

 

Abb. 7 Katholische Kirche Bad Düben.
Foto Dr. Ulm.

 

Fußnoten

1 Vgl. Groß, R.: Geschichte Sachsens. Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden/Leipzig 2012, S. 190.

2 Vgl. Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg (LASAM), Rep. C 129 AG Düben 1853.

3 Vgl. Dübener Nachrichten vom 28.01.1935.

4 Vgl. Golaszewski, M./Kardach, M./Krenzlin, L.: Zwischen Innerer Emigration und Exil. Deutschsprachige Schriftsteller 1933-1945. Walter de     Gruyter GmbH, Berlin/Boston 2016, S. 67.

5 Vgl. Schmidt, Ch.: Nationalsozialistische Kulturpolitik im Gau Westfalen-Nord. Regionale Strukturen und lokale Milieus (1933-1945).               Ferdinand Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 2005, S. 396.

6 Fritzsche, L.: Die Bad Dübener Heimatbühne. In: Jahrbuch der Dübener Heide 2020. Verlagshaus „Heide-Druck“ Bad Düben, S. 71.

7 Bis 1933 Ritterstraße, nach 1945 Erzbergerstraße, seit 1990 wieder Ritterstraße.

8 Vgl. Aly, G.: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2005, S. 184.

9 Vgl. LASAM, A.a.O.

10 Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig (STAL), 20596 Stadt Düben, Nr. 0993/1.

11 Wann ist der Umgang mit Gefangenen strafbar? In: Bitterfelder Anzeiger vom 08.10.1943.

12 Über Richard Arnold befindet sich ein umfangreicher Aufsatz in Erarbeitung.

13 Düben und Nachbarorte. Vom Amtsgericht. In: Bitterfelder Anzeiger vom 09.07.1943.

14 Gespräch des Autors mit Peter Schüßler am 02.09.2021.

15 Ortsgruppenversammlung in Düben. In: Mitteldeutsche National-Zeitung vom 21.07.1941.

16 Vgl. Kreisarchiv Eilenburg, Standesamt Bad Düben, Eintragung 1950, Nr. 144.

17 Herbert Schüßler, geb. 28.10.1910. Laut Angabe von Peter Schüßler, geb. 28.08.1936.

18 Vgl. LASAM, A.a.O.

19 Vgl. Pfarramt Bad Düben, Sterberegister 1940-1957, Nr. 1950/43.

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