Sachsen-Lese

Gehe zu Navigation | Seiteninhalt
Sachsen-Lese
Unser Leseangebot

Luther im Himmel

Das jünste Gericht

Christoph Werner

Der große Reformator steht vor dem jüngsten Gericht; er ist angeklagt, auf Erden wahrhaft unchristlich gehandelt zu haben, da er Hexen, Juden und andere Gegner zu ersäufen oder zu pfählen empfahl. Nun muss er sich vor Gott rechtfertigen, warum er gegen das biblische Gebot der Nächstenliebe verstoßen habe.

Der Floh

Der Floh

Kurt Tucholsky

Im Departement du Gard – ganz richtig, da, wo Nimes liegt und der Pont du Gard: im südlichen Frankreich – da saß in einem Postbüro ein älteres Fräulein als Beamtin, die hatte eine böse Angewohnheit: Sie machte ein bisschen die Briefe auf und las sie. Das wusste alle Welt. Aber wie das so in Frankreich geht: Concierge, Telefon und Post, das sind geheiligte Institutionen, und daran kann man schon rühren, aber daran darf man nicht rühren, und so tut es denn auch keiner.

Das Fräulein also las die Briefe und bereitete mit ihren Indiskretionen den Leuten manchen Kummer.

Im Departement wohnte auf einem schönen Schlosse ein kluger Graf. Grafen sind manchmal klug, in Frankreich. Und dieser Graf tat eines Tages folgendes:

 

Er bestellte sich einen Gerichtsvollzieher auf das Schloss und schrieb in seiner Gegenwart an seinen Freund:

 

Lieber Freund!

 

Da ich weiß, dass das Postfräulein Emilie Dupont dauernd unsere Briefe öffnet und sie liest, weil sie vor lauter Neugier platzt, so sende ich Dir anliegend, um ihr einmal das Handwerk zu legen, einen lebendigen Floh.

                                                     Mit vielen schönen Grüßen

                                                                                              Graf Koks

 

Und diesen Brief verschloss er in Gegenwart des Gerichtsvollziehers. Er legte aber keinen Floh hinein.

Als der Brief ankam, war einer drin.

Weitere Beiträge dieser Rubrik

Die Festgirlande
von Hans von Weber
MEHR
Anzeige:
Unsere Website benutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Inhalte stimmen Sie der Verwendung zu. Akzeptieren Weitere Informationen