Zu den berühmt-berüchtigsten Goldmachern am Anfang des 18. Jahrhundert gehörte Johann Hektor von Klettenberg. Aus Frankfurt am Main gebürtig, musste er von dort wegen eines begangenen Mordes fliehen. Deutschland durchreisend, schlug er sich mit Hochstapelei und betrügerischer Goldmacherei durch.
Im September 1713, zur Zeit der Herbstmesse, traf er mit seiner angeblichen Gemahlin Johanne Eleonore Sophie von Loys in Leipzig ein. Als Baron und gewesener Obrist, wie auch Mann mit viel Geld auftretend, suchte er geschickt Kontakt zu Herren des Dresdner Hofes. Dabei stellte er sich diskret als erfolgreicher Adept, also Goldmacher und zudem Autor der Schrift „Alchymia denudata“ (Die entlarvte Alchemie) dar.
Nachdem im Dezember 1713 König und Kurfürst August II., aus seiner Residenz Warschau kommend, in Dresden eingetroffen war, berichtete man ihm, dass sich in Leipzig ein Goldmacher von Adel, also ein Ehrenmann aufhält. August hatte trotz der Misserfolge von J. F. Böttger auf diesem Sektor in seinem unerschütterlichen Optimismus nicht den Glauben an das zu lösende Große Geheimnis, der Metalltransmutation in Gold, verloren. Nun war es so, dass Böttger im März schwer erkrankt war und sich nur sehr langsam erholte. Seine Fähigkeiten benötigte man allerdings dringend als Administrator der neu gegründeten Porzellanmanufaktur.
Für August II. kam darum
Klettenberg gerade recht, so dass er ihn noch im Dezember nach
Dresden bestellte. Dort musste er vor dem Hofapotheker Werner eine
Probe seines Könnens ablegen. In dem sechsstündigen Prozess fügte
er dem angesetzten Metall eine angeblich geheime Substanz – den so
heiß begehrten lapis
philosophorum,
den Stein der Weisen, in der Größe eines Hirsekorns bei. Letztlich
erbrachte die Vorführung reines Gold im Gewicht von 14 ½ Dukaten,
was nur durch einen der üblichen Trickse der Alchemisten in den
Prozess eingebracht worden sein kann.
August
der Starke war über den ihm übergebenen Bericht begeistert. Seine
ganze Hoffnung nun auf Klettenberg setzend, beauftragte er Graf
Hoym
mit diesem einen Arbeitsvertrag abzuschließen; das erfolgte am 7.
Januar 1714. Neben vielerlei Vergünstigungen erhielt der angebliche
Adept ab Januar monatlich 1 000 Taler sowie einmalig zur Einrichtung
des Hauses sowie des Labors 3 000 Taler. Zur Bereitstellung des
Geldes wurde Klettenberg die freie Stelle des Amtshauptmanns von
Senftenberg, also dessen Einkommen, übertragen. In fachlicher
Hinsicht enthielt der Vertrag mehrere Punkte, die eigentlichen jeden
ernsthaften Wissenschaftler hätten aufhorchen lassen müssen, aber
die fragte man nicht. Natürlich erhielt er auch Termine für die
Laborarbeit, die jedoch auslegbar waren. Das war ein Vertrag, wie ihn
August der Starke weder Böttger, noch dem renommierten
Wissenschaftler und Hauptentdecker des Herstellungsgeheimnisses des
Hartporzellans, Ehrenfried Walther von Tschirnhaus, gewährt hatte.
Großzügig, wie er sich bei seinen Favoriten oft zeigte, nahm der König hin, dass Klettenberg in den folgenden Monaten viel in Sachsen herumreiste. Dabei suchte er oft Senftenberg auf, wo er im Schloss logierte, sich wie ein kleiner Fürst benahm und die Amtsuntertanen tyrannisierte. Auch fuhr er öfters nach Dippoldiswalde, um in dem ihm dort gewährten Forstgebiet auf die Jagd zu gehen. Selbstverständlich erschien er ebenfalls gelegentlich bei Hofe, wo er viel Aufsehen hervorrief. Dabei bemühte sich Klettenberg angeblich nicht allzu verschwenderisch mit Geld aufzutreten, um sich nicht die Missgunst anderer Adeliger zuzuziehen. Andererseits gab er vorgeblich sehr viel Geld für seinen Bedarf, also teure Kleidung und Luxusartikel aus. Da sein Einkommen letztlich dazu nicht reichte, soll er sich unter dem Siegel des Stillschweigens von etlichen Höflingen und Bürgern unter mancherlei Versprechungen beträchtliche Summen Geld geliehen haben.
Mit der Einrichtung seines Labors ging es währenddessen unter allerlei Vorwänden kaum voran. Demzufolge war nicht abzusehen, wann er endlich mit der Herstellung seiner angekündigten geheimnisvollen Universaltinktur beginnen würde. Warum sollte er auch, da er schließlich wusste, dass ihm deren Erzeugung nicht möglich war, ihm allerdings weiterhin jedem Monat 1 000 Taler zum Verleben bereit standen. Im Oktober 1714 war es endlich so weit, dass Klettenberg langsam mit den Vorbereitungen zur Laborarbeiten beginnen ließ, da die bestellten Zutaten, darunter Antimon aus Ungarn, eingetroffen waren. Er ließ in seinem Haus alchemistische Öfen errichten und setzte sodann zwei Gemische an, die von einem Heizer unter einem gleichmäßigen ständigen Feuer gehalten wurden. Zu weiteren Labortätigkeiten, also direkter Forschungsarbeit, von seiner Seite kam es nicht. Dass nun die Zeit lief, da er laut Vertrag nach längstens 14 Monaten, bis Dezember 1715, den ganzen Goldprozess abgeschlossen haben musste, kümmerte ihn erst einmal nicht.
Als der vereinbarte Termin herangerückt war, bat er den König um die Genehmigung zu einer kurzen Reise nach Frankfurt am Main. Seine vorgebrachte Begründung war, dass er für den Abschluss des chemischen Prozesses dringend eine kleine Menge Goldtinktur benötige, die er im Hause seines Bruders in Frankfurt versteckt habe. Als Begleitung gab ihm August vorsichtshalber den Hofapotheker Werner mit.
Hintergrund der Reise war allerdings, dass Klettenberg vor den ihn in Dresden bedrängenden Freiherrn von den Reven flüchtete, von welchem er einmal 18 000 Taler geliehen, aber bislang nicht einen zurückgezahlt hatte. Trotz der für ihn bestehenden Gefahren in seiner Heimatstadt und deren Umland hielt er sich dennoch lange unweit davon auf. Sein Fernbleiben von Dresden schließlich nicht länger hinausziehen könnend, reiste er mit Werner im Juni 1716 nach Sachsen zurück. Klettenbergs Hoffnung war, dass Reven inzwischen abgereist und die für ihn so unangenehme Finanzsache damit in Dresden so gut, wie vergessen sei.
Aber da war auch noch der Ablauf seiner 14-monatigen Frist, Ende 1715, nach welcher der angebliche Goldmacher entsprechend des Vertrages die Universaltinktur hätte abliefern sollen. Dreist behauptete er nach seiner Rückkehr jedoch, dass der ganze bisherige Laborprozess durch seine erzwungene lange Abwesenheit inzwischen verdorben sei und er von vorn anfangen müsse. Damit hoffte er erst einmal Zeit zu gewinnen, ohne die vom König ersehnten größeren Mengen Gold vorzeigen zu müssen und zudem für die Monate weiterhin sein respektables Einkommen zu erhalten. Vermutlich spekulierte er darauf, sodann rechtzeitig ins Ausland flüchten zu können.
Nun war von Reven allerdings gegen Klettenberg in Dresden eine Wechsel-Klage erhoben worden. Da sich das schnell herumsprach, waren daraufhin bei Gericht weitere Wechsel Dresdner Bürger sowie Adliger eingegangen, die ihm ebenfalls Geld geliehen hatten. Am 10. Oktober 1716 verstarb der sächsische Statthalter Fürst Fürstenberg, der dem Alchemisten zugetan, ihn bislang vor der Justiz in Schutz genommen hatte. Das veranlasste nun das Gericht der eingereichten Klage stattzugeben. So verhängte man zwar über ihn eine Geldbeschlagnahmung und Arrest, ließ ihn den aber in seinem Haus verbringen, damit er dort weiter Laborieren könne. Das erfolgte allerdings unter Beaufsichtigung durch 14 Mann der Stadtwache rund um die Uhr. Eine Flucht dürfte ihm dadurch offensichtlich nicht möglich gewesen sein. Aber vielleicht glaubte er als Optimist auch einfach nicht, dass seine bisherige Glücksträhne in Sachsen zu Ende war. Klettenberg setzte weiterhin auf die Gier des Königs auf unermessliche Mengen künstlich erzeugten Goldes und zudem dessen Anständigkeit, also in dem Fall Vertragstreue, die ihm selbst allerdings völlig fremd war. So versuchte er Zeit zu gewinnen und durch Bitten seiner Geliebten beim König eine Aufhebung des Arrestes zu erreichen, indem er sich auf die für ihn günstigen Punkte des Vertrages berief. Auch bot er an sich einer Untersuchung der bisherigen Laborarbeit durch eine Kommission zu unterwerfen.
Den ersten Punkt erfüllte ihm der König nicht, da er hoffte, dass Klettenberg durch den Arrest bedingt endlich emsig laborieren würde, aber doch den zweiten. In der Folge traten deshalb am 23. Februar 1718 erstmals die auserwählten Kommissions-Herren zusammen. Das waren der Geheime Rat und Bergdirektor von Alemann, der Kammerherr und Bergrat Graf von Lesgewang sowie der Hof- und Bergrat sowie Leibarzt des Königs Dr. Tittmann. Emsig versuchten sie heraus zu bekommen, aus welchen Ursachen das Vorhaben noch nicht zum Erfolg geführt worden war und was für Hoffnung für dieses für die Zukunft bestände. Zudem hatten sie darauf zu achten, dass Klettenberg, trotz des Arrestes seine Arbeit fortsetzt.
In dem abgegebenen Gutachten äußerte Tittmann nüchtern als Resümee, dass eine Transmutation von Metall an sich nicht minder möglich sei, als die Verwandlung eines Dornstrauches in eine Eiche, oder einer Maus in einen Elefanten; somit werde alles dafür ausgegebene Geld verloren sein. Diese Erklärung machte auf König August, der noch nie von wissenschaftlich denkenden Menschen so hart über die Goldmacherei und in diesem speziellen Fall über Klettenbergs Wirken aufgeklärt wurde, offenbar Eindruck.
Vielleicht um dieses als Betrüger zu entlarven, sicher, da er auch noch nicht ganz die Hoffnung aufgab, erging vom König an ihn die Anweisung den laufenden Prozess zu vollenden. Das erfolgte nun unter Androhung einer angemessenen Strafe, da sonst nach seinen eigenen Worten ein Verlust von Gold im Werte vieler Millionen Taler eintreten würde. Die Kommission wurde angewiesen darüber ein weiteres Gutachten zu erstellen. Der immer noch eine Resthoffnung aufweisen König wies die Herren an: „es sei nicht abzusehen, warum Klettenberg die zweite und dritte Rotation nicht eben so gut, als die erste, im Arrest vollführen möge; da er sich doch hierdurch aus seiner Wechselschuld am besten retten, den Arrest los werden und sonst auch allen Verdacht ablehnen könne, er solle also seine versprochene Arbeit erst gehörig beendigen.“ Und das vermochte Klettenberg eben nicht.
Vollends verärgert ließ der König daraufhin am 27. Juli 1718 alle Laborarbeiten beenden. Zudem wurden sämtliche Akten über den Vorgang an den Schöppenstuhl in Leipzig zur Einleitung eines Kriminalprozesses geschickt, um einen Rechtsspruch einzuholen.
Damit nahm Klettenbergs Leben endgültig einen dramatischen Verlauf, der ihn letztlich auf die Festung Königstein, von wo er zweimal zu fliehen versuchte und letztlich am 1. März 1720 vor den Henker führte.