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Quatsch Didel Datsch

Kinderreime

von Norbert Neugebauer (Autor), Werner Kiepfer (Autor), Petra Lefin (Illustrator)

Kinder wollen unterhalten sein. Sie lieben Geschichten und Spaß, Rhythmus und Reim.
Das Spiel mit den Worten, die einen ähnlichen Klang aufweisen, fasziniert sie. Der Gleichklang und Rhythmus von Versen lassen sie die (Mutter-)Sprache spielerisch erfassen. Dadurch lassen sie sich schnell auswendig lernen, immer wieder nachsprechen und fördern so das Sprachvermögen. - Mit den liebevollen Zeichnungen von Petra Lefin bietet das Heft Unterhaltung für die ganze Familie.

Das Dübener Amtsgericht im Jahr 1899

Das Dübener Amtsgericht im Jahr 1899

Lutz Fritzsche

Das Dübener Amtsgericht um 1900
Das Dübener Amtsgericht um 1900

Als Radio und Fernsehen noch nicht erfunden waren, bedienten sich die Gerichte, Staatsanwälte und Polizeibehörden oft der Zeitung, um auf Verbrecher und Verbrechen aufmerksam zu machen. Dadurch war es möglich, einen breiten Kreis der Bevölkerung bei der Aufklärung von Straftaten und Habhaftwertung der Spitzbuben einzubeziehen.

Und dies war auch nötig, da es wesentlich mehr Verbrechen gab als heute, obwohl es mehr Polizisten gab. Waren die Täter dann geschnappt, kamen sie, bei kleineren Delikten, vor ein Schöffengericht. Ein solches gab es auch in Düben. Was da verhandelt wurde, stand dann auch wieder in der Zeitung. Lesen wir also, was an den Gerichtstagen so alles passierte.

Das Schöffengericht stand unter Vorsitz von Amtsrichter Seume. Ihm zur Seite saßen Schöffen aus Düben und den umliegenden Dörfern. Außer im Monat August, da waren Ferien, tagten die Herren jeden Monat einmal und sprachen zwischen drei und sieben Urteile.

Hier ein paar Beispiele der damaligen Rechtsprechung: “ Gegen den Bäckergesellen August Buchalla wegen Bettelns in der Stadt Düben. Der Angeklagte wird mit zwei Wochen Gefängnis bestraft. Gegen den Handelsmann Gottfried Böttcher aus Söllichau wegen Misshandlung der Frau Sophie Mühlbach. Der Angeklagte erhielt 10 Mark Geldstrafe oder zwei Tage Haft. Die Einwohner von Kossa Friedrich Pönitzsch, Otto Edler und Wilhelm Eishold hatten den Gutsbesitzer Herrn Meyer verhauen und gingen dafür eine oder drei Wochen ins Gefängnis. Zur Verhandlung kam es auch gegen den Zimmermann Wilhelm Herrmann aus Söllichau, weil er bei der Löschung eines Feuers nicht geholfen habe. Das Gericht erkannte aber auf Freispruch, da das Haus des Herrmann selbst von Feuer bedroht war und er es schützen musste. Gegen den Landwirt Wilhelm Jahn aus Schnaditz wird eine Geldstrafe von drei Mark verhängt, wegen Körperverletzung an den Gutsbesitzer Gottfried Deutrich. Der Landwirt Robert Jänicke aus Düben zahlte 10 Mark Geldstrafe oder 2 Tage Gefängnis wegen Ruhestörung. In einer Privatklagesache des Dübener Schuhmachermeister Albert Littman wider den Drechslermeister Oskar Ressel einigten sich beide vor Gericht. Klage gegen den Holzhauer Gottlieb Stiebing aus Pressel wegen Beleidigung des Holzhauers Mühlner daselbst. Dem Angeklagten werden fünf Mark Geldstrafe und ein Viertel der Gerichtskosten auferlegt, der Kläger hat drei Viertel zu tragen. Ganz unschuldig waren wohl beide nicht. Gegen die Materialwarenhändlerin Witwe Sophie Zschau aus Authausen erging eine Geldstrafe von 30 Mark oder 12 Tage Haft. Sie hatte in ihrer Wohnung illegal Bier ausgeschenkt und Kartenspiel geduldet."

Wir sehen, große Strafen wurden hier nicht ausgesprochen und die großen Verbrechen, wie Raub, Mord und Totschlag, kamen dann vor das Landgericht in Torgau. So auch zwei Mordfälle aus Düben. Der eine Mord geschah 1862 und der andere 1880. Hohe Zuchthausstrafen waren die Folge. Abzusitzen gleich in Torgau selbst. Auch Todesstrafen wurden dort verhängt. Die Frauen kamen zur Verbüßung ihrer Strafen nach Delitzsch. Das Schloss diente damals als Weiberzuchthaus. Hier befand sich auch Frau Ida Braune aus Berlin. Sie hatte 15 Jahre Zuchthaus bekommen wegen Mordversuch an ihrem Mann. Da sie aber auch eine große “Schauspielerin” war, konnte niemand sagen, ob sie hier rechtmäßig verurteilt worden war oder doch, wegen ihres Geisteszustandes, in eine andere Einrichtung gehörte.

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