Im Herbst des Jahres 66 gelang es der Deutschen Volkspolizei, einen Sittenstrolch zu verhaften. Seit gut acht Jahren entblößte der sich in Parks und bedrohte seine Opfer mit dem Messer. Richtete sich sein Begehr zunächst an Frauen, zwang er später kleine Mädchen, ihm Befriedigung zu verschaffen. 91 Missetaten gestand Gerhard W. Doch klafft bei den Tatzeiten eine Lücke: Im Gesamtjahr 61 will W. nicht straffällig geworden sein. Kripo-Chef Hans-Gert Z. erinnert sich, dass am 3. Januar jenes Jahres eine Mutter ihr Kind vermisste: Michaela K., zehn Jahre. Panik in der Stadt. „Gewissenlose Gerüchtemacher versuchen wegen des verschwundenen Kindes Unruhe in die Bevölkerung zu tragen.“
Michaela K. wird nicht gefunden, der Vorgang 95/61 zu den Akten gelegt. Gerhard W. passt ins psychologische Profil solchen Untäters, glaubt der erfahrene Kriminalist. Wenn es unbeabsichtigt zum Tod von Michaela gekommen ist, belastet Gerhard W. der Mord. Doch wie beweisen? W. ist intellektuell zurückgeblieben, arbeitet als Heizer bei der Reichsbahn, seine Ehe ist zerrüttet. Von „schweinischen Praktiken“ berichtet die Gattin, die sie „nicht gewillt war durchzuführen“. Die Kriminalpolizei entscheidet sich für ein gewagtes und unsicheres Experiment: Mit einem gleichaltrigen Mädchen will sie W. konfrontieren, in der Hoffnung, dass dessen Reaktion Geständnis ist. Am 14. Juli 1967, nachmittags zwei, betritt die geschminkte Tochter eines Hauptmanns den Verhörraum und beginnt zu schreien. W. gesteht. Michaelas Leiche hat er im Heizkessel einer Lokomotive verbrannt.
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Textquelle
Kotte, Henner: Chemnitz: Die 99 besonderen Seiten der Stadt, Halle: Mitteldeutscher Verlag, 2017.
Bildquelle
Vorschaubild: Polizeidirektion Chemnitz, 2010, Urheber: gravitat-OFF via Wikimedia Commons CC BY 2.0.