In früheren Zeiten, als es noch die Todesstrafe gab, wurde diese in aller Öffentlichkeit vollstreckt. Es gibt zahlreiche Berichte, aber auch Beispiele aus der Literatur (Georg Büchner: „Woyzeck“), wo so etwas beschrieben wurde. Meist galt der Markt einer Stadt als Richtstätte, wo dann anschließend reges Markttreiben vorherrschte. In einer Zeit, als es noch kein Fernsehen gab, andere Vergnügungen seltener waren, war eine Hinrichtung auf einem öffentlichen Platz so eine Art willkommene „Unterhaltung“ der Massen, die es aber auch der Obrigkeit gebot, ein Exempel zu statuieren gegen jene, die stark gegen damalige Gesetze verstoßen haben.
Der Eilenburger Geschichtsschreiber Ferdinand Gundermann berichtet in der Chronik der Stadt Eilenburg, erschienen 1879, von einer hier vollzogenen Hinrichtung. Er schreibt vom Jahre 1841 u. a.:
„Ein Dienstknecht aus Mockrehna, des Mordes an einer Witwe überführt und geständig, wird am 24. September auf der Pfingstwiese mit dem Beile hingerichtet. Sein mitschuldiger Bruder war im Gefängnis gestorben und ist am ehemaligen Hochgerichte verscharrt worden. "
Dieses Todesurteil war das letzte, welches in Eilenburg öffentlich vollstreckt worden ist.
Erstickt, mit gebundenen Händen, zugebundenem Mund, zerkratztem Gesicht, zerzausten Haaren, über den Kopf gestülpten und mittelst eines Strickes befestigten wollenen Unterrockes und mit über den Kopf geworfenen Deckbett wurde die Witwe Ziegner am Morgen des 23. April in ihrem Bette von den Angehörigen gefunden. Geraume Zeit blieb die Täterschaft unentdeckt, bis endlich Gottfried Dietrich den Verdacht gegen sich rege machte, der sich dann auch auf seinen Bruder Friedrich lenkte.
Der letztere wurde in der Mühle zu Großzschepa verhaftet und nach anfänglichem Leugnen bald der Tat geständig, worauf auch Gottfried nach längerem Zögern ein Geständnis ablegte. Johann Friedrich Dietrich wurde durch zwei gleichlautende Erkenntnisse des Oberlandesgerichts zu Naumburg, wegen Tötung und Beraubung der Witwe Ziegner zur Todesstrafe mit dem Beile verurteilt. König Friedrich Wilhelm lV. bestätigte unterm 15. Juni 1841 das richterliche Urteil.
Zur Vollstreckung dieses Todesurteils beantragte im Juli 1841 das Königl. lnquisitoriat (Gerichtsbehörde) von Eilenburg von dem Magistrat die Zuweisung eines geeigneten Richtplatzes. Man entschied sich für die Pfingstwiese, deren genauer Ort heute nicht mehr bekannt ist .
Als
Tag und Stunde der Hinrichtung wurde von der
Gerichtsbehörde der
24. September, früh 6 Uhr bestimmt.
Für
die Vollstreckung des Todesurteils war von dem
Königlichen
Inquisitoriat ein bis ins kleinste durchgearbeiteter Plan, der nicht
weniger als 32 Paragraphen
enthielt, festgelegt.
Am 24. September 1841 erschien vom Königlichen lnquisitoriat eine Anzeige, in der bekannt gemacht wurde, „daß die Hinrichtung des Mörders durch den Scharfrichter Grosse am gleichen Tage früh kurz nach 6. 00 Uhr schnell und gut erfolgt sei. Trotz der großen Menge von Zuschauern hatte nicht die geringste Störung stattgefunden“.
Eilenburger Wochenblatt
Nr. 39. Sechster Jahrgang, Sonnabend, den 25. September 1841
Warnungsanzeige
„Der Dienstknecht Johann Friedrich Dietrich aus Mockrehna, 27 Jahre alt, ist wegen Beraubung und Tödtung der Elisabeth Witwe Ziegner zu Doberschütz, durch zwei gleich lautende Erkenntnisse des Königl. Oberlandesgerichts zu Naumburg zur Todesstrafe mit dem Beil verurtheilt worden. Sr. Majestät der König haben mittelst allerhöchster Kabinettsordre vom 15. Juni 1841, diese Erkenntnisse bestätigt, und heute früh nach 6 Uhr ist diese Strafe an dem Dietrich vollstreckt worden, welches hierdurch zur Warnung bekannt gemacht wird.
Eilenburg, den 24. September 1841. Königliches Inquisitoriat. Redlich. “
Die Mutter der beiden zum Tode verurteilten Verbrecher ging ebenfalls nicht straffrei aus. Sie wurde zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren verurteilt.